Aktualisiert (03. November 2011)
Vertrag zur Teilnahme an gesSso-Veranstaltungen
Mit der Buchung und Zahlung des Teilnehmerbeitrag zu einer gesSso-Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Regelungen dieses Vertrags vollständig an. Diese Anerkenntnis ist Voraussetzung zur Teilnahme an gesSso-Veranstaltungen.
1.) Vertragspartner / Leitung / Verantwortung
Vertragspartner für alle Veranstaltungen, die unter der Markenbezeichnung und Firmierung gesSso angeboten und durchgeführt werden, ist:
Clemens M. Hürten
Eisenbahnstr. 10
78628 Rottweil
Tel.: 0741 — 440 74 68
Clemens Hürten ist verantwortlich für die konzeptionelle Gestaltung und die inhaltlichen Vorgaben der Veranstaltungen, sowie ggfs. für die Stellung der Veranstaltungs- / Gruppenleiter.
2.) Leistungen
Im Preis sind nur die in den Angebotsbeschreibungen »die gesSso-Angebote« enthaltenen Leistungen enthalten. Eventuelle weitere Beschreibungen auf anderen Stellen der Website sind demgegenüber nachrangig. Für alle Leistungen gelten die Bedingungen dieses Teilnahme-Vertrags. Alle Leistungen dienen der Gesundheitsvorsorge, der psychischen Stabilisierung und der Bearbeitung von Alltagsproblemen und Alltagskonflikten. Es findet keine Therapie / Heilbehandlung statt. Die Angebote ersetzen keinesfalls eine Therapie oder Heilbehandlung. Sie können aber eine bereits bei einem Arzt, Therapeuten oder Heilpraktiker laufende Behandlung ergänzen und unterstützen.
3.) Teilnehmerzahl
Die Veranstaltungen werden in der Regel ab mindestens 6 Teilnehmern durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für alle von gesSso angebotenen Kurse und Workshops liegt bei 12 Teilnehmern, bei Probier'sJetzt-Gruppen bei 15 Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Rücktritt.
4.) Reservierung / Buchung / Zahlung
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl empfehlen sich unverbindliche Reservierungen per Post oder auf der gesSso-Website über die Vormerkungs-Funktion. Sobald die nötige Mindest-Teilnehmerzahl erreicht wird oder diese Veranstaltung das nächste Mal statt findet oder ein Teilnehmerplatz frei wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung — ggfs. mit Buchungs- und Bezahlungsmöglichkeit.
Geht die Zahlung fristgemäß auf dem Konto von gesSso ein, ist die Teilnahme sicher gestellt.
5.) Überbuchung / Terminänderung / Ortsänderung / Rücktritt / Ausfall
Überbuchung und Rücktrittsrecht:
Führt die Anzahl der eingegangen Buchungs-Zahlungen zur Überbuchung einer Veranstaltung oder wurde die minimale Teilnehmerzahl wegen ungenutzter Reservierungen nicht erreicht, so bietet gesSso einen Ausweichtermin an.
Ist ein Ausweichtermin nicht möglich, benachrichtigt gesSso die Teilnehmer und erstattet sofort und unaufgefordert die geleisteten Zahlungen.
Terminänderung, Ausweichtermin und Rücktrittsrecht:
Wird eine Terminänderung oder ein Ausweichtermin nötig, so haben die Teilnehmer das Recht auf Rücktritt von ihren Buchungen und erhalten nach Rücktritt sofort ihre geleisteten Zahlungen zurück. Die Rücktrittserklärung muss innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Mitteilung der Terminänderung bei gesSso eingehen, anderenfalls gilt die Terminänderung oder der Ausweichtermin als angenommen.
Änderung des Veranstaltungsortes:
Muss aus Gründen, die gesSso nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung zwar zur gleichen Zeit jedoch an einem anderen Veranstaltungsort innerhalb Rottweils stattfinden, als ursprünglich vorgesehen, so erhalten alle Teilnehmer mindestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin eine schriftliche Mitteilung. Diese Änderung berechtigt nicht zu Preisnachlass oder Rücktritt.
Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer:
Tritt ein Teilnehmer spätestens 5 Werktage vor der gebuchten Veranstaltung zurück, erhält er den gezahlten Betrag zurück überwiesen. Bei späteren Stornierungen verfällt der Teilnehmerbeitrag.
Teilnehmer nimmt nicht an gebuchter Veranstaltung teil:
Wenn ein Teilnehmer aus einem nachgewiesenen, wichtigen Grund (z.B. ärztl. attestierte Erkrankung, Unfall) an einer von ihm gebuchten und bezahlten Veranstaltung nicht teilnehmen kann, so kann er seinen Teilnehmer-Beitrag zurück verlangen oder an der nächsten Veranstaltung gleicher Art teilnehmen.
Nimmt ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund an einer von ihm gebuchten und bezahlten Veranstaltung nicht teil, so verfällt der Teilnehmerbeitrag.
Ausfall von Veranstaltungen:
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Leiters, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie bei von gesSso nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung oder auf Schadenersatz.
Ausschluss von Teilnehmern aus wichtigem Grund / Sonderkündigung
Verstößt ein Teilnehmer trotz Ermahnung weiterhin gegen die Gruppenregeln oder gegen Bestimmungen des Teilnahmevertrags oder stört den Gruppenablauf, kann der Gruppenleiter den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von der Veranstaltung ausschließen. Der Ausschluss wird innerhalb von 5 Werktagen schriftlich begründet und ist nicht durch Rechtsmittel angreifbar.
Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnehmer-Beiträgen oder Anspruch auf Schadenersatz usw..
6.) Verschwiegenheitspflicht für alle gesSso-Gruppen (gilt nicht für Vorträge)
Die Teilnehmer einer gesSso-Gruppe verpflichten sich zu strengem Stillschweigen über alle persönlichen, gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder sonstigen vertraulichen Informationen von Teilnehmern gegenüber Nicht-Teilnehmern ihrer Gruppe. Innerhalb der unmittelbaren Arbeit im Rahmen einer gesSso-Gruppe können die vorgenannten Informationen unter Einhaltung der Gruppenregeln verwendet werden, so weit dies für die Gruppenarbeit inhaltlich förderlich ist und die Teilnehmer nicht in der Gruppensituation selbst widersprechen.
Dies gilt grundsätzlich auch für den Inhaber und alle Mitarbeiter von gesSso.
7.) Gesundheitliche Grenzen (gilt nicht für Focus-Vorträge)
Teilnehmen kann jeder, der sich selbst als physisch und psychisch genügend stabil für eine Teilnahme betrachtet. Dabei ist jeder Teilnehmer für sich selbst und seine Gesundheit voll verantwortlich.
8.) Haftung
Die Strukturen und Regeln der gesSsoVeranstaltungen geben jedem Teilnehmer jederzeit während des Ablaufs der Veranstaltungen die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, sich zu schützen und abzugrenzen. Daher übernimmt jeder Teilnehmer für sich selbst und seine Gesundheit die volle Verantwortung.
Die Teilnehmer sind während der Teilnahme an den Veranstaltungen durch gesSso nicht versichert. Die Teilnahme an Probier'sJetzt-Gruppen und die Benutzung von Werkzeugen, Heimwerker-Geräten, Mal- und Bastelgeräten, Werkstoffen, Farben, Lacken, Beizen und Lösungsmitteln geschieht auf eigene Gefahr.
Die Gruppenleiter, der Veranstalter oder gesSso haften nur bei grober Fahrlässigkeit.
Für Gegenstände oder Kleidung, die die Teilnehmer in die Veranstaltungen mitbringen, deren Verlust oder Beschädigung oder für sonstige Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, sowie für Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt gesSso nur bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit die Haftung.
9.) Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

