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    Erwachsen werden, Verantwortung und Pflichten übernehmen… — warum sollte uns das
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    Alle Lebewesen
    außer den Menschen
    wissen,
    dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht,
    es zu genießen.

    Samuel Butler

Wege zur seelischen Gesundheit im Gesundheitswesen

Aktualisiert (19. April 2012) Geschrieben von: C. M. Hürten 21. Dezember 2010

Oft ist nicht bekannt, welche Angebote es in Deutschland zur Seelischen Gesundheit gibt. Diese beginnen nicht etwa beim Psychiater oder der Psychiatrischen Klinik, sondern bereits im Vorsorgebereich mit meist kostenlosen Angeboten von Selbsthilfegruppen, Vereinen und Institutionen… und streng genommen eigentlich bereits im Freundes- und Bekanntenkreis. Viele Vorurteile, falsche Meinungen und Irrtümer erschweren den Zugang zu den passenden Angeboten.

Bitte klicken Sie auf die Überschriften, um den zugehörigen Textabschnitt zu lesen!

Verwandte, Freunde, Bekannte…

...können sicher helfen, wenn man mal nicht mehr weiter weiß, einem die Decke auf den Kopf fällt und man Rat benötigt. Aber oft will man sich ihnen nicht offenbaren und es ist sicher oft berechtigt, dass sehr persönliche Schwierigkeiten nicht so einfach bekannt werden.

Wellness-Angebote

Es mag sein, dass bei vorübergehenden Stress- und Belastungs-Situationen, die im Moment aber eine Überforderung bedeuten, ein Wellness-Angebot hilfreich ist. So kann man Abstand gewinnen, sich entspannen und die Dinge aus einem übersichtlicheren Blickwinkel betrachten. Dies fördert die eigene Lösungskreativität und Kompetenz, die Schwierigkeiten erfolgreich zu überwinden.
Leider neigen viele Menschen dazu, die „Innere Stimme”, die schon längst nach Entspannung und Stressabbau schreit, zu überhören und dies zu rechtfertigen mit angeblichen Sachzwängen und dem Leugnen der eigenen Verantwortung sich selbst und der eigenen Gesundheit gegenüber.

Hilfe aus dem Internet?

Viele Menschen, denen das Internet vertraut ist, suchen dort Rat und Hilfe. Leider ist die Qualität der Angebote dort nicht sicher gestellt. Hilfe-Foren sind zuweilen von der Pharma-Industrie unterwandert oder werden sogar von ihr betrieben. So erschließen sich die Firmen einen billigen Marketingkanal und täuschen eine objektive Beratungsqualität vor. Andere Internet-Angebote werden in wohlmeinender Absicht von Laien betrieben, ohne dabei Sicherheit bieten zu können gegen gefährliche Ratschläge anderer Teilnehmer.
Daher rate ich zu großer Vorsicht bei der Nutzung von Internet-Foren und Gesundheitsportalen. Prüfen Sie, wer das Forum betreibt, rechtlich verantwortlich ist, ob es eine Supervision im Forum gibt und welche fachliche Qualität der Supervisor hat, falls es überhaupt einen gibt. Positives Beispiel ist hier z.B. das Borderline-Forum, bei dem der Leitende Psychologe einer Abteilung der Psychosomatischen Klink Bad Grönenbach, Herr Dr. Achim Votsmeier-Röhr die Supervision innehat.

Selbsthilfegruppen

unterliegen durchaus bestimmten Regeln und Vorgaben. Auf der Website von Nakos = NationaleKontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen findet sich folgende Darstellungen:
In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen mit einem gemeinsamen Problem oder einer gemeinsamen Erkrankung zusammen. Sie verstehen, helfen und stärken sich gegenseitig in einer Gruppe und werden zusammen aktiv. Die Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind und werden "Experten in eigener Sache".

In der Gruppenarbeit geht es um vieles: Um Informationen und Erfahrungsaustausch, um gegenseitige Hilfe innerhalb der Gruppe und Hilfe für außenstehende Gleichbetroffene, um Gruppengemeinschaft und Geselligkeit, um Wissenserwerb und gemeinsames Lernen, um Kooperation mit Versorgungseinrichtungen und um Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung.
Dabei spielen die verschiedenen Aspekte der Problemstellung und ihrer Bewältigung eine Rolle, zum Beispiel die Gegebenheiten der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, die Situation in der Familie, die Auswirkungen auf Arbeit und Freizeit, Schule und Ausbildung oder die Einschränkung sozialer Kontakte und der Mobilität.

Eine typische Organisations- und Arbeitsweise einer Selbsthilfegruppe:
Die Selbsthilfegruppe hat eine überschaubare Teilnehmerzahl (ca. 6-12 Personen). Die Teilnehmer/innen treffen sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum, meist wöchentlich. Die Gruppensitzungen dauern 2-3 Stunden. Die Treffen finden nicht im privaten Rahmen, sondern in einem neutralen Raum statt, um zu verhindern, sich wie „Gastgeber/innen“ und  „Gäste“ zu verhalten. Alle Teilnehmer/innen sind gleichgestellt; jede/r kann Leitungs- und Arbeitsaufgaben übernehmen. Gemeinsame Fragen entscheidet die Gruppe in eigener Verantwortung. Die Teilnehmer/innen bestimmen selbst, wie lange die Treffen dauern, wie die Arbeit gestaltet wird, ob und wann sie für „Neue“ offen sind, ob und wie sie in die Öffentlichkeit gehen, welche Aktivitäten sie durchführen usw.
Jede/r geht in die Gruppe wegen eigener Schwierigkeiten und bestimmt über sich selbst. Was besprochen wird, bleibt in der Gruppe.
Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe ist kostenlos.

Besondere Regeln für die Gruppenarbeit sind nicht nötig. Jede Gruppe durchläuft verschiedene Phasen. Anfängliche Ängste und Unsicherheiten werden dadurch überwunden, daß sich jede/r mit seinen Bedenken, Gefühlen und Konflikten einbringt. Mit der Zeit entsteht ein starkes Gruppengefühl und eine Atmosphäre von Vertrauen und Geborgenheit.

Fachleute wirken bei der konkreten Selbsthilfegruppenarbeit nicht mit. Vielen Menschen fällt es schwer zu glauben, dass dies möglich ist. Erfahrungen der Gruppen haben jedoch gezeigt, dass sie gerade auch ohne Fachleute erfolgreich arbeiten können.

Wie wirkt eine Selbsthilfegruppe?
Die Gruppe hebt die Isolation der einzelnen auf und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Solidarität. Durch die Regelmäßigkeit der Treffen entsteht ein stützender Zusammenhalt, der Verständnis und Trost gibt und Mut macht zu neuer Aktivität und verändertem Verhalten. Im Gespräch erfährt jede/r nicht nur seine eigene Situation neu, sondern auch die der anderen Teilnehmer/innen. Jede/r kann vertrauensvoll am Leid und an den Sorgen anderer Anteil zu nehmen, weil man sie selbst gut kennt. Jede/r ist auch Vorbild für die Problembewältigung. Denn trotz Krankheit, Behinderung oder seelischer Konflikte verfügt jede/r über Bewältigungsmuster, die im Alltag
verwendet werden, oft ohne sie überhaupt bewusst zu bemerken. Die Selbsthilfegruppe macht solche konstruktiven Fähigkeiten bewusst und fördert ihre Entfaltung.

Wesentlich ist also, dass Selbsthilfegruppen grundsätzlich aus Betroffenen bestehen und in der Regel keine für das Themenfeld der Gruppe fachlich qualifizierte Leitung haben. Die Teilnahme an derartigen Selbsthilfegruppen ist immer kostenfrei. Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe gründen wollen, erhalten Sie hier zahlreiche Broschüren als Download.

A-Gruppen als besondere Form der Selbsthilfegruppen

Anonyme Gruppen, A-Gruppen oder Zwölf-Schritte-Gruppen, sind Selbsthilfegruppen, die sich nach dem Zwölf-Schritte-Programm richten. Nach dem Vorbild der Anonymen Alkoholiker haben sich auch Gruppen zu anderen Problemen gebildet und das Programm inhaltlich entsprechend angepasst. Die Anonymen Programme oder A-Programme tragen in ihren Namen das Wort „Anonym“ (Betroffenengruppen) oder „Anon“ (Angehörigengruppen).
Mitgliedern in Zwölf-Schritte-Gruppen wird empfohlen, auf freiwilliger Basis die Zwölf Schritte durchzuarbeiten, eine Bedingung für die Teilnahme an den Treffen ist das nicht. Eine spirituelle Ausrichtung im Sinne auf einen Gott im Sinne einer »Höheren Macht« und so wie jeder dies für sich selbst versteht, ist den A-Gruppen wichtig. In fast allen A-Gruppen gelten feste Gesprächsregeln und Ablaufstrukturen.
Die Teilnahme an A-Gruppen ist grundsätzlich kostenfrei.

Vereine

Hier ist ein Verein als Träger aktiv, um bestimmte Leistungen zur Beratung und zum Beistand zu leisten. Die Leistung hierzu kann von Laien oder von fachlich dazu ausgebildeten Personen erbracht werden. Oft sind hier Psychologische Berater, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen tätig, seltener auch Heilpraktiker für Psychotherapie oder Psychotherapeuten. Die rechtlichen Grenzen finden sich im Psychotherapeutengesetz (hier auch bei Wikipedia), im Heilmittelwerbegesetz, im Rechtsberatungsgesetz usw..

Aufgrund der unterschiedlichen Qualifikationen der Helfer ist auch die angebotene Hilfe qualitativ unterschiedlich. So ist es sinnvoll, bei Beginn einer Beratung nach Qualifikation und Erfahrung des Beraters und nach dem Umfang der Leistungen zu fragen, die man als Hilfesuchender erwarten kann. Viele Vereine bieten ihre Hilfe unentgeltlich oder gegen eine kleine Spende an. Eine Bezahlung wird in der Regel nicht verlangt.

Körperschaften, soziale Einrichtungen

sind z.B. Einrichtungen der Kirchen, der Sozialverbände usw. Körperschaften bieten ihre Leistungen immer unentgeltlich an. Oft hat die die Stadt oder Gemeinde ihre Aufgaben in bestimmten Teilbereichen auf Körperschaften wie z.B. die Caritas oder die Diakonie delegiert. Aber auch eigene Leistungen erbringen diese Träger. Für die Qualität der Beratungsleistungen oder die fachliche und inhaltliche Qualität der Beratung gilt das Gleiche, das zuvor hinsichtlich der Vereine ausgeführt wurde. Grundsätzlich sind die Leistungen für Ratsuchenden kostenfrei.

unternehmerisch selbständige Anbieter

Alle im Gesundheitswesen gegen Bezahlung arbeitenden, wie z.B. Psychologische Berater und Heilpraktiker / Heilpraktiker für Psychotherapie, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychiater und Kliniken sind gewerblich tätig. (Steuerrechtlich gesehen sind die Psychologischen Berater und die Kliniken „gewerblich” tätig, während alle anderen „freiberuflich” tätig sind.)
Allerdings können die Ratsuchenden für die Bezahlung der letztgenannten die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen, während Psychologische Berater immer und Heilpraktiker / Heilpraktiker für Psychotherapie meistens aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Deren Honorare / Vergütungen sind frei vereinbar. Auch Psychotherapeuten, die Therapieverfahren anwenden, die nicht abrechnungsfähig sind, müssen vom Klienten bezahlt werden.

Selbstzahlung contra Versicherungsleistung: Die derzeitige neoliberale Politik richtet das gesamte Sozial- und Gesundheitswesen immer rigider aus auf marktwirtschaftliche Vorgaben von Einsparungen und Profit. Vorgaben und Verfahren, wie sie aus der industriellen Waren-Produktion stammen und daher nicht auf den Sozial- und Gesundheitsbereich übertragbar sind, wurden eingeführt.
Alle in diesem System Tätigen müssen jede ihrer Handlung dokumentieren und den entstehenden Kostenaufwand einer Heilbehandlung als notwendig rechtfertigen, wenn sie ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Zusätzlich bestehen strenge Vorgaben dazu, welche therapeutische oder pflegerische Maßnahme wie viel Zeit und wie viel Kosten verursachen darf. Jede Diagnose und jede therapeutische Maßnahme muss seit Neuestem durch einen Buchstaben- / Ziffern-Code exakt erfasst werden, weil sonst die Abrechnung mit den Versicherungen und Kassen verweigert wird. Der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand ist mittlerweile größer, als der Aufwand, der dem Patienten oder Klienten tatsächlich zu Gute kommt. Zudem sind und waren ausgerechnet die Psychotherapeuten schon immer die am schlechtesten bezahlten Spezialisten.

Ursprünglich war es eine selbstverständliche ethische Grundhaltung und zudem Bestandteil des Sozialstaatlichen Prinzips, dass die im Gesundheitsbereich Tätigen ihre Leistungen zum Wohle der Menschen erbringen. Unter den gerade umrissenen Rahmenbedingungen steht jedoch nicht mehr der Mensch, sondern die Wirtschaftlichkeit, die erzielten Gewinne und somit die Verwaltung nebst Kostenkontrolle und Einsparungen im Mittelpunkt. Diesen Bedingungen entgehen Sie und Ihr Arzt / Therapeut nur, wenn Sie geeignete Zusatzversicherungen haben oder wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen.
Das bedeutet letztlich eine Zwei-Klassen-Medizin. Wenn Sie selbst zahlen, sind die Vergütungen frei verhandelbar. Ärzte und Psychotherapeuten sehen dabei allerdings eine Gefahr für "Dumping-Preise" und bestehen fast immer auf den üblichen Sätzen der Gebührenordnungen, während Heilpraktiker, Psychologische Berater und andere Anbieter ihre Vergütungen meist flexibel halten.

Psychologische Berater

…dürfen nur helfen bei der Bewältigung von Alltagskonflikten, zur Gesundheitsvorsorge und zur Verbesserung der Lebensqualität. Sie dürfen keinesfalls heilend / therapeutisch tätig werden, ein Leiden mindern oder beheben und deshalb übernehmen die Krankenkassen keinesfalls die Kosten, selbst wenn die Leistungen im Sinne einer Gesundheits-Vorsorge noch so sinnvoll und effizient sein mögen.
Psychologische Berater dürfen in der Beratung nur solche Methoden und Verfahren anwenden, die die Klienten keinesfalls gefährden, unabhängig davon, ob der Klient „krank” oder „gesund” ist. Damit scheiden fast alle gängigen psychotherapeutischen Methoden, alle Methoden zur Tiefen-Entspannung sowie Hypnose-Sitzungen aus. (BVerwG 3 C 28.09 vom 26.08.2010)

Die Berufsbezeichnung »Psychologischer Berater« ist (leider) nicht geschützt und auch die fachliche Qualifikation und Ausbildung ist (leider) nicht geregelt. Daher empfiehlt es sich für Klienten, ihren Berater eingehend nach dessen Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund zu fragen.
Psychologische Berater sind meist stark in der Vorsorge engagiert und helfen ihren Klienten dabei, Lösungen zu finden und Probleme zu bewältigen, die sonst leicht zu einer Erkrankung führen können.

Heilpraktiker für Psychotherapie

 »Heilpraktiker für Psychotherapie« ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Sie darf nur nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt geführt werden. In dieser Prüfung wird sicher gestellt, dass genügend fundiertes Fachwissen vorhanden ist, um seine Klienten nicht zu gefährden.
Der Nachweis einer therapeutischen Ausbildung wird (leider) bei der amtsärztlichen Prüfung / Zulassung nicht verlangt. Für die seriöse Ausübung von Psychotherapie sollte der Heilpraktiker für Psychotherapie daher Zusatzausbildungen durchlaufen. Klienten sollten unbedingt vor einer Therapie nach der Qualifikation des Anbieters fragen!

In der Regel wird eine durch Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie von den Krankenkassen nicht bezahlt. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Wenn ein Patient einen durch Attest nachgewiesenen dringenden Behandlungsbedarf hat, der aber in zumutbarer Zeit (in der Regel unter 6 Monaten) nachweislich nicht durch die am Wohnort oder im Umkreis von 25km (Angemessenheitsgrenze) verfügbaren Therapeuten gedeckt werden kann, ist jede Krankenkasse verpflichtet, die Behandlungskosten eines Heilpraktikers zu übernehmen. (Leider halten sich viele Krankenkassen entgegen geltendem Recht nicht daran! Mit Hilfe eines Sozialgerichts kann dieser Versorgungsanspruch jedoch gegenüber den Krankenkassen durchgesetzt werden.)

Heilpraktiker (ohne Beschränkung auf die Psychotherapie)

…dürfen jede körperliche Therapie und Psychotherapie ausüben, zu der sie sich fachlich qualifiziert haben (ausgenommen Infektionskrankheiten und weitere Besonderheiten). Sie dürfen jedoch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen und können keine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellen.
Körperliche Behandlungen durch einen Heilpraktiker sind grundsätzlich nicht von einer Gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähig. Bei Privatversicherungen gelten individuelle Regelungen. Eine Kostenerstattung ist oft über Zusatzversicherungen möglich.
Betreffend Psychotherapie gilt das in vorstehendem Abschnitt gesagte. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass in der amtsärztlichen Prüfung und Zulassung des nicht auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikers überhaupt keine psychologisches Grundwissen verlangt oder geprüft wird. Bietet ein solcher Heilpraktiker Psychotherapie an, so sollte der Klient gerade hier besonders nach der vorliegenden fachlichen Qualifikation fragen!

Besonderheiten einer Psychotherapie bei Heilpraktikern

Freie Wahl des therapeutischen Verfahrens:
Psychiatern, Psychologischen Psychotherapeuten und ärztlichen Psychotherapeuten sind die therapeutischen Verfahren, die von den Krankenkassen erstattet werden, vorgeschrieben: Es dürfen nur analytische und tiefenpsychologisch fundierte oder verhaltenstherapeutische Verfahren angewendet werden. Angesichts der Tatsache, dass es zahlreiche weitere hochwirksame und effiziente Therapieverfahren gibt, die z.B. in allen anderen EU-Ländern zugelassen sind (bloß nicht in Deutschland) und angesichts des rapide zunehmenden Bedarfs an Psychotherapie wirkt diese Beschränkung wie ein typisch deutscher Schildbürgerstreich!
Heilpraktiker für Psychotherapie sind stolz darauf, »freie Psychotherapie« anbieten zu dürfen, denn sie sind frei in der Auswahl der bestgeeigneten Therapieverfahren. Viele Psychologische Psychotherpeuten praktizieren genau deshalb inzwischen als Heilpraktiker. Sie entkommen damit dem Irrsinn der gesetzlichen Vorgaben und der überbordenden Verwaltung. Viele haben sich erfolgreich auf therapeutische Spezialgebiete konzentriert und dies kommt den Klienten voll zu Gute. 

Sicherheit durch Datenschutz z.B. bei künftigen Versicherungsabschlüssen:
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, hat praktisch keine Chancen, wenn aktenkundig ist, dass er früher einmal in psychotherapeutischer Behandlung gewesen ist. Und die meisten privaten Krankenversicherer nehmen ungern neue Mitglieder auf, die bereits zuvor Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Besonders gilt dies bei der „Vor-Erkrankung” BurnOut oder Depression. Die neuen Vorschriften zur Abrechnung therapeutischer leistungen mit den Krankenkassen zwingen den Therapeuten dazu, einen genauen Bericht an die Kassen zu verfassen, warum die Therapie erforderlich ist. Zudem muss über die Codierungsziffern der Abrechnungen bis ins Kleinste genau nachgewiesen werden, woran der Patient leidet. Also werden den Kassen intimste Details der Patienten übermittelt und bei Bedarf einfach mit anderen Versicherungsunternehmen ausgetauscht — völlig legal!!! Und bei Arbeitslosigkeit kann der medizinische Dienst des Arbeitsamts unter bestimmten Bedingungen diese Unterlagen ebenfalls anfordern.
Angesichts der Datensammelwut des Projekts ELENA und der sich generell häufenden Pannen beim Datenschutz ist es leicht vorstellbar, dass auch künftige Arbeitgeber an solch sensible Daten heran kommen.

Psychotherapeutische Leistungen bei Heilpraktikern werden grundsätzlich nicht bei den Versicherungsunternehmen oder anderen Dienststellen bekannt, sofern der Klient bei den Versicherungen keinen Antrag auf Kostenübernahme stellt. Daher sind Klienten bei Heilpraktikern für Psychotherapie und Heilpraktikern sicher, dass niemand von der Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen erfährt!

Ärzte / „Dr. med.”

Sie werden auch Allgemein-Mediziner oder Hausärzte genannt, weil sie meist die ersten Ansprechpartner für die Patienten sind, wenn irgend etwas mit der Gesundheit nicht stimmt.

Manche Ärzte haben eine Zusatzausbildung in psychosomatischer Medizin. In ihr steht die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit psychosomatischen Beschwerden, neurotischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen im Mittelpunkt. Das Tätigkeitsgebiet ist ähnlich dem eines Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, jedoch mit Schwerpunkt auf die Psychosomatik.
Ebenfalls haben manche Ärzte eine Zusatzausbildung in Psychotherapie; dazu mehr weiter unten.

Auch ohne jede Zusatzausbildung dürfen alle Allgemein-Mediziner Psychopharmaka verschreiben. Dies wird allerdings öfters als problematisch angesehen, zumal über 43% aller Verschreibungen von Psychopharmaka über Allgemeinmediziner erfolgt. Die von den Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen vorgegebenen pauschalierten Zeiten zur Behandlung der katalogisierten Krankheitsbilder sind viel zu kurz, um eine zuwendungsorientierte, menschlich warme Behandlung zu ermöglichen. Der Arzt, der diese dennoch gewährt, riskiert seinen wirtschaftlichen Untergang. Die schnelle Verordnung von symptom-dämpfenden aber nicht wirklich ursächlich helfenden Pillen ist daher für viele Ärzte ein Ausweg aus diesem Dilemma.

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

(früher Nervenarzt, Neurologe, Psychiater) Aus den Bezeichnungen »Nervenarzt« oder Neurologe wurde die medizinische Ausrichtung deutlich, bei der psychische Störungen bevorzugt auf körperliche Ursachen zurück geführt wurden.
In den letzten 15 Jahren hat sich das inhaltliche Verständnis weiter entwickelt, die Ausbildung des Psychiaters wurde angepasst und die Berufsbezeichnung in »Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie« geändert: Das Fachgebiet des Psychiaters ist die Psychiatrie und Psychotherapie und überschneidet sich inhaltlich mit einigen Teilgebieten der Psychologie, insbesondere der Klinischen Psychologie und dem Tätigkeitsfeld des Psychologischen Psychotherapeuten, sowie mit anderen medizinischen Fachgebieten wie der Psychosomatik, der Neurologie und der allgemeinen Medizin.

Unabhängig davon ist ein Neurologe ein Facharzt, der sich auf die Behandlung von körperlichen Leiden im Sinne von Erkrankungen des Nervensystems oder des hirnorganischen Systems spezialisiert hat wie z.B. Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose usw. Ein Neurologe hat folglich nicht automatisch zugleich die Befähigung und Zulassung, eine Psychotherapie durchzuführen, sondern nur mit der zugehörigen psychotherapeutischen Ausbildung, aufgrund er dann als Psychiater (»Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie«)arbeiten darf.

Im Unterschied zum (nichtärztlichen) Psychologischen Psychotherapeuten kann der Psychiater als Arzt auch neurologische Ursachen von psychischen Erkrankungen feststellen und behandeln und Medikamente verordnen. Der Psychiater kann also ärztlich oder psychotherapeutisch behandeln, oder auch beides kombinieren, man spricht dann von der integrativen psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung. Zudem darf er eine Arbeitsunfähigkeit attestieren und eine Überweisung in eine Klinik ausstellen.

Ärzte mit Psychotherapeutischer Zusatz-Ausbildung

Als Psychotherapeut darf sich jeder nennen, der eine Ausbildung gemäß der Vorgaben des Psychotherapeutengesetz durchlaufen hat und die nötigen Abschlüsse und Prüfungen bestanden hat.

Das Psychotherapeutengesetz trat aber erst Anfang 1999 in Kraft. Alle Ärzte, die bis dahin auch als Psychotherapeuten tätig waren, konnten aufgrund einer Übergangsregelung auf Antrag mit Psychotherapeuten gleich gestellt werden, die die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Leider enthielten diese Übergangsregelungen, besonders auf Betreiben der Ärzteverbände, extrem niedrige Qualifizierungs-Anforderungen, (=Erlernen von Psychotherapie mit zwei Wochenenden Autogenes Training und  am dritten Wochenende psychologische Gesprächsführung — jeder Heilpraktiker für Psychotherapie, der gerade die Prüfung bestanden hat, hat demgegenüber fundiertere Kenntnisse!) sodass auch viele Ärzte den Status »Psychotherapeut« zuerkannt bekamen, deren Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund keinesfall dem heutigen Standard stand halten würde. Dennoch dürfen diese Ärzte aufgrund dieser damals üblichen „Zusatzausbildung” auch heute noch Psychotherapie anbieten, sogar mit Kassenzulassung! Immerhin wurden mittlerweile nicht nur die Ausbildungsvorschriften für Psychotherapeuten klar geregelt, sondern auch diejenigen für die Zusatzausbildung der Ärzte.

Patienten sollten Ärzte mit „pychotherapeutischer Zusatzausbildung” unbedingt nach der fachlichen Qualifikation und der Art der psychotherapeutischen Ausbildung fragen, ehe sie einer Therapie zustimmen.

Psychologischer Psychotherapeut

Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Psychologe, der sich nach einem mit Diplom abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet hat. (Ein klares Unterscheidungsmerkmal also zu denjenigen, die sich nur als »Psychotherapeut« bezeichnen dürfen.) Der Psychologische Psychotherapeut behandelt psychische Störungen von Erwachsenen. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt und der damit verbundene fachliche Qualifikationsstandard ist Voraussetzung für eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation).
Psychotherapeuten dürfen zwar alle anerkannten psychotherapeutischen Verfahren anwenden, jedoch können mit Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie mit den meisten privaten Versicherungen nur analytische und tiefenpsychologisch fundierte oder verhaltenstherapeutische Verfahren abgerechnet werden. Weitere anerkannte Verfahren wie z.B. Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Systemische Therapie oder Hypnose-Therapie müssen vom Klienten selbst bezahlt werden, wobei bei der Gesprächstherapie und Hypnose-Therapie bewilligende Einzelfallentscheidungen der Kassen möglich sind.

Da der Psychologische Psychotherapeut über keine ärztliche / medizinische Ausbildung und Zulassung verfügt, darf er keine Medikamente verordnen. Er darf jedoch eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Zusammen mit einem Arzt oder Psychiater darf ein Psychotherapeut eine Überweisung in eine Klinik ausstellen.

ärztlicher Psychotherapeut

Ein ärztlicher Psychotherapeut verfügt zusätzlich zu seiner psychotherapeutischen Ausbildung über eine ärztliche / medizinische Ausbildung. Daher darf er auch Medikamente verordnen. Ansonsten gilt das Gleiche, wie oben über Ärzte mit Psychologischer Zusatzausbildung beschrieben.

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut

Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (abgekürzt „KJP“) behandelt psychische Störungen der Kinder und Jugendlichen, im Allgemeinen auch der Heranwachsenden, nicht aber der Erwachsenen. Seine Aufgabe besteht auch in der begleitenden Psychotherapie der Beziehungspersonen. Aber auch Hilfe bei familiären Konflikten, bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen, bei Fremdunterbringung und bei gerichtlichen Fragestellungen gehören zu seinen Aufgabengebieten.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut benötigt eine gegenüber dem Psychologischen Psychotherapeuten erweiterte Fachausbildung, ergänzt durch Pädagogik. Mir ist unbekannt, mit welchen Qualifikationen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten arbeiten, die schon vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes tätig waren und die Übergangsregelungen nutzen konnten. Für Eltern ist es daher empfehlenswert, sich vor der Behandlung ihrer Kinder nach der genauen psychotherapeutischen Qualifizierung zu erkundigen.
Da ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut über keine ärztliche Ausbildung verfügt, darf er keine Medikamente verordnen. Er darf jedoch eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Zusammen mit einem Arzt oder Psychiater darf ein Psychotherapeut eine Überweisung in eine Klinik ausstellen.

Stationäre Psychotherapeutische Angebote in Kliniken

Angst vor Einweisung, Zwang usw.

Viele Menschen haben Angst vor dem Aufenthalt in einer psychotherapeutischen Klinik, weil sie diese irrtümlich als „Irrenanstalt” oder „Klappsmühle” ansehen, in die man zwangsweise eingesperrt wird und womöglich nicht wieder heraus kommt. Angst vor Verlust der Autonomie, der Selbstbestimmung und vor Bevormundung mischen sich mit der Angst vor eventuellem gesellschaftlichen Bekanntwerden ihrer Situation und der nachfolgenden Beschämung und Ausgrenzung. Spöttisches Dahergerede von unwissenden Bekannten unterstützen derartige Vorurteile. Daher hier eine Klarstellung: Es gibt psychosomatische Kliniken und psychiatrische Kliniken. Nur in psychiatrischen Kliniken bzw. solchen mit geschlossener Abteilung kann eine Zwangsunterbringung erfolgen. Psychosomatische Kliniken sind hierfür nicht eingerichtet.

Psychosomatische Kliniken

In Psychosomatische Kliniken kann man nicht „eingewiesen” werden, schon gar nicht „zwangsweise”! Denn hier geht es nicht um akute Notsituationen, in denen der Patient vor sich selbst geschützt oder andere vor ihm geschützt werden müssen. Zudem werden in psychosomatischen Kliniken nur Patienten aufgenommen, die die Realität von ihrer eigenen Vorstellungswelt ziemlich klar trennen können und die aus eigenem freien Willen der Behandlung in der Klinik zustimmen. Immer gehen ausführliche Gespräche mit den behandelnden Psychotherapeuten einer Aufnahme in die Klinik voraus, auch weil die Therapeuten eine Begutachtung schreiben müssen. — Einige wenige psychosomatische Kliniken betreiben auch eine Notaufnahme, z.B. für Menschen, die ernsthaft daran denken, sich aus Verzweiflung zu töten, dabei aber in klarem Bewusstsein zur Realität stehen. In eine Psychosomatische Klinik kommt ein Patient immer durch die „Überweisung” durch einen Psychotherapeuten in Verbindung mit einem Arzt oder Facharzt. In die Notaufnahme einer psychosomatischen Klinik können Sie sich auch selbst begeben (Selbst-Einweisung), wenn Sie sich in überwältigender Not fühlen und Sie können diese wieder verlassen, wenn die Not abgeklungen ist. — Und schon ist der wichtigste Unterschied damit erklärt!

Psychiatrische Kliniken

In die Psychiatrie werden Menschen in der Regel dann überwiesen, wenn sie ihre eigene Vorstellungswelt nicht mehr von der Realität abgrenzen können, z.B. indem sie Wahnwahrnehmungen, Halluzinationen haben oder wenn ein Delir oder neurologische Störungen auftreten. Von diesen Störungen abgesehen, kann jemand nur dann eingewiesen werden, von denen z.B. ein Arzt, ein Nachbar, ein Angehöriger oder die Polizei behauptet, sie würden sich selbst oder andere gefährden oder die Öffentliche Ordnung stören. Hierzu gehören nicht nur Menschen mit Selbsttötungsabsichten, sondern auch solche, die unter einer sogenannten Psychose leiden und dabei sich selbst und / oder andere gefährden. Eine Psychose ist eine psychische Beeinträchtigung, bei der der Betroffene die Realität nicht von der eigenen inneren Vorstellungswelt trennen kann und / oder das Bewusstsein für die Grenzen der eigenen Person, des Ichs, beeinträchtigt ist. Die Abneigung vieler Menschen gegen eine erzwungene Unterbringung in die Psychiatrie wird ihnen gern als „fehlende Krankheitseinsicht” ausgelegt, also als ein „Beweis” für eine tatsächliche schwere psychische Krankheit.

Warum viele Menschen etwas gegen die Psychiatrie haben

Der grundsätzliche Gedanke, dass bei extremem psychischen Leid zuweilen und vorübergehend ein Mensch vor sich selbst oder andere vor diesem Menschen geschützt werden müssen, ist ja an sich völlig richtig! Je mehr der Bezug des Betroffenen zur Realität verloren geht, um so eher benötigt er Schutz und Hilfe. Das war eigentlich der Grundgedanke der Psychiatrie. Die Kritik der Betroffenen in der Anti-Psychiatrie-Bewegung richtet sich allerdings gegen die Art und Weise, wie Psychiatrie auch heute noch oft verstanden und praktiziert wird:
Die meisten der in Psychiatrische Kliniken tätigen Psychiater sehen die Ursache von psychischem Leid überwiegend in genetisch / körperlichen Ursachen, im Nervensystem / Gehirn und den Botenstoffen. Der Behandlungsschwerpunkt liegt daher meist nicht auf der Psychotherapie. Daher werden in der Psychiatrie bevorzugt Psychopharmaka eingesetzt, weil man glaubt, in die Körperfunktionen eingreifen zu müssen, um psychisches Leid zu mindern.
Mit Psychopharmaka werden aber die körpereigenen Regelungskreise gestört, zum Teil sogar unwiderbringlich geschädigt. Dies habe ich in meinem Beitrag über Depression ausgeführt. Zudem beeinträchtigen nach Meinung der Psychiatrie-Kritiker die Psychopharmaka auch zahlreiche andere Bereiche des Körpers, z.B. die feine Steuerung der Bewegungsabläufe, den Blutzuckerspiegel, den Fettstoffwechsel, die Verdauung, die Sexualfunktionen und noch Vieles mehr. Zudem ist der Behandlungserfolg auch mit den angeblich modernsten Mitteln nicht sicher gestellt — die Nebenwirkungen treten mit größerer Sicherheit ein, als der Nutzeffekt! Kein Wunder, dass viele betroffene Menschen eine Behandlung mit solchen Mitteln, besonders wenn dies unter Zwang erfolgt, ablehnen!
Besonders unverantwortlich und empörend wird oft empfunden, dass Psychopharmaka auch an Kinder und Jugendliche verordnet und zum Teil in der Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie sogar zwangsweise verabreicht werden. Stoffe, die noch nicht einmal bei Erwachsenen das tun, was sie eigentlich sollten, werden auf einen besonders verletzbaren, noch im Wachstum begriffenen Körper losgelassen!
Die vorstehenden kritischen Ansichten werden zum großen Teil auch von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. geteilt und die Rolle der Psychopharmaka in der Psychiatrie nebst Verbesserungs-Vorschlägen wurde von dieser Gesellschaft in diesem Memorandum festgehalten.
Das Schlimme daran ist, dass die Pharma-Industrie weltweit viele Milliarden an diesen Stoffen verdient und dies ohne die Beihilfe der Psychiater, Therapeuten und Hausärzte sowie der Psychiatrie nicht möglich wäre. Und es ist schlimm, dass die Zwangsbehandlung mit diesen Mitteln zwar von der Menschenrechtskommission verboten wurde, aber erst durch einen höchstrichterlichen Beschluss am 23. März 2011 dieses Recht in Deutschland umgesetzt wurde. Aber niemand klärt seitdem die Menschen über ihre Rechte auf! Wenn Sie interessiert, was Sie schon jetzt als gesunder Mensch tun können und sollten, um nie in diese Situation zu kommen, lesen Sie bitte den nächsten Textabschnitt:

Zwangseinweisung / Unterbringung, Rechtsgrundlagen — und wie man sich wehren kann

Was ist eine „Zwangs-Einweisung”?

Stellt ein Arzt oder Psychiater fest, dass der Patient aufgrund seines psychischen Zustandes für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt, veranlasst er die Zwangs-Einweisung, welche dann gemäß dem zutreffenden Landesgesetz (dem Psychisch-Krankengesetz in Baden-Württemberg) noch durch einen richterlichen Beschluss beim Betreuungsgericht bestätigt werden muss. Dabei ist nach Möglichkeit der Patient vom Richter anzuhören. Eine „Zwangs-Einweisung” ist immer mit einer gerichtlichen Unterbringungsanordnung verbunden und wird erst hierduch wirksam. Zudem wird in der Regel vom Gericht ein Betreuer bestellt, sodass der „Untergebrachte” de facto auch entmündigt wird. — Eine Unterbringung kann nur in einer Klinik erfolgen, die organisatorisch dafür eingerichtet ist, also z.B. eine sogenannte »geschlossene Abteilung« betreibt. Solche Abteilungen gibt es nur in Psychiatrischen Kliniken (auch Psychiatrie genannt), nie in Psychosomatischen Kliniken!

Wann kann jemand gegen seinen Willen untergebracht, festgehalten und behandelt werden?

Hierfür gibt es eine schwammig formulierte Rechtsgrundlage, nämlich das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), in Baden-Württemberg auch Unterbringungsgesetz genannt. Nach diesem Gesetz darf nur derjenige untergebracht und zwangsbehandelt werden, der für sich selbst oder andere oder für die öffentliche Ordnung bzw. bedeutende Rechtsgüter anderer eine Gefährdung darstellt. Die Gesetze sind Sache der Bundesländer, folgen aber alle dem vorgenannten Grundsatz. Zusätzlich wird aber auch noch das Betreuungsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch angewendet, was die Rechtslage deutlich verkompliziert. Im Detail können Sie sich über die aktuellen Rechtsgrundlagen hier informieren.
Das UN-Hochkommissariat  für Menschenrechte hat bereits am 26. 1. 2009 gegenüber der UN-Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland zum 1.1.2009 alle Psychiatrie-Sondergesetze mit dieser Konvention unvereinbar sind und jeweils abgeschafft werden müssen. Und Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet und muss diese in nationales Recht umsetzen. — Folglich sollte man annehmen können, dass niemand so einfach weggesperrt werden kann. Die Realität sieht leider anders aus!

Missbrauch des geltenden Rechts:

Wenn geltendes Recht umgangen oder absichtlich missbraucht wird… — Diese Fälle gibt es leider immer wieder, denn jeder Mensch hat in sich auch die Fähigkeit, sich über Ethik, Moral und Gesetze hinweg zu setzen, Gesetze zu übertreten, missbrauchen oder zu umgehen. Auch Ärzte, Therapeuten, Polizisten, Richter usw. sind hiervon nicht ausgenommen!
Im Zuge der Psychiatrie-Reform hat sich durch die Anti-Psychiatrie-Bewegung seit den 70er Jahren viel zu Gunsten der Patienten verbessert. Dennoch kommt es auch in der heutigen Zeit zum Missbrauch des Unterbringungsrecht und der Zwangseinweisungen. Mitte der 90er Jahre wurden ca. 120.000 Menschen pro Jahr zwangsweise in Psychiatrien untergebracht. Im Jahr 2010 sind es bereits über 200.000.

Ein Fall aus neuester Zeit wird hier im SWR-III Fernsehen berichtet. Der Buchauthor und Journalist Joachim Weiss berichtet hier glaubhaft und im Detail, wie er aufgrund der Sozialgesetzgebung und deren Akteure zunächst unverschuldet in wirtschaftliche und dann in persönliche Notlage geriet. Und wie aus seinem Versuch, von denjenigen Behörden Hilfe zu bekommen, deren Aufgabe genau dies gewesen wäre, damit endete, dass er unter Bruch zahlreicher Gesetze in der Psychiatrie landete und nur mit einem Trick dort wieder heraus kam. Auch im Fernsehen gab es bereits seriöse Berichte über unseriöse und illegale Zwangseinweisungen wie hier als Videos in 3-Sat oder hier in ARD MonaLisa oder vom 03. April 2012 im 3-Sat hier. Unglaublich ist auch die hier dokumentierte »Wunderheilung im Tannenhof Remscheidt«.
Ich finde es richtig, hier diese Dinge offen beim Namen zu nennen statt zu vertuschen, denn ich möchte mit diesem Beitrag eine ehrliche, objektive Aufklärung und Beratung leisten, auch wenn ich damit nicht der üblichen Lehrmeinung entspreche!

Was hilft gegen Zwangsunterbringung, Zwangsbehandlung und Zwangs-Betreuung?

Hier hilft besonders die am 23. März 2011 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die auch das Magazin Telepolis (Heise-Verlag) berichtete. Dies schafft die Grundlage für das vorsorgliche Anlegen einer Vorsorgevollmacht mit Nennung möglichst mehrerer Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte in Verbindung mit einer speziellen Patientenverfügung für die Psychiatrie zusammen mit ärztlichen Attesten über die Geschäftsfähigkeit bei Unterzeichnung der Dokumente. Eine geeignete Patientenverfügung mit darin enthaltener Vorsorgevollmacht finden Sie hier zum Download. und Anleitungen zum korrekten Ausfüllen gleich mit dazu.

Grundsätzlich benötigt man einen oder mehrere zuverlässige und freundschaftlich verbundene Menschen, der / die immer und ehrlich zu einem stehen, um die Wirkung dieser Verfügungen und Vollmachten auch durchzusetzen! Über die Vorsorgevollmacht wirkt dieser zuverlässige und freundschaftlich verbundene Mensch „für den Fall des Falles” wie ein Betreuer, damit nicht das Betreuungsgericht irgend jemanden sonst bestellen kann.

Der Clou in der oben genannten Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht liegt darin, dass allen Ärzten, Psychiatern oder Psychotherapeuten verboten wird, eine Diagnose zu stellen. Ohne Diagnose ist aber weder eine Behandlung möglich, noch die Feststellung einer angeblich oder tatsächlich vorhandenen Erkrankung. Und damit wiederum ist der Zwangseinweisung die Grundlage entzogen, denn die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht wird schon denjenigen Personen vorgelegt, die den Betroffenen gegen seinen Willen „abholen” wollen. Es würde zu weit führen, hier alle Details zu erklären. Die finden Sie auf der Website PatVerfue.

Achtung! Der Schutz durch die Patientenverfügung ist nur solange rechtswirksam, bis eventuell ein neues Gesetz diese Möglichkeiten verändert! Die derzeitige Rechtswirksamkeit der PatVerfue wurde allerdings inzwischen gerichtlich bestätigt, ebenso, die Tatsache, dass auch das BadenWürttembergische Unterbringungsrecht grundgesetzwidrig ist.

Wie Sie eine geeignete Psychosomatische Klinik aussuchen können

Die Bundes-Psychotherapeutenkammer hat hierzu eine sehr informative, leicht verständliche Broschüre veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen zur Wahl einer geeigneten Klinik beantwortet. Auch die Unterschiede zwischen den Klinik-Arten

  • Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen

werden erklärt. Daher schreibe ich dazu nichts weiter, sondern gebe hier den Link zum Herunterladen der Broschüre, obwohl darin in unangemessener Weise Heilpraktiker für Psychotherapie entweder nicht berücksichtigt oder aber abgewertet werden. Bilden Sie sich bitte Ihre eigene Meinung!

Was tun, wenn man wirklich „Feuer auf dem Dach” hat?

Was wenig bekannt ist: Wenn jemand in einem überwältigenden Gefühl seelischer Not ist kann man eine Psychosomatische Klinik aufzusuchen, die eine Notaufnahme betreibt und sich sozusagen selbst einzuweisen! Leider haben nur sehr wenige psychosomatische Kliniken solche Notaufnahmen, weil dort eine Betreuungsintensität nötig ist, für die die Klink meist nicht eingerichtet ist. — Klingt das überwältigende Gefühl der Notlage ab und besteht keine Selbst- und Fremdgefährdung mehr, so kann man sich auch selbst wieder entlassen.

Diese „Selbsteinweisung” sollte man allerdings niemals bei einer Psychiatrie oder einer Klinik mit kombinierter Psychsomatik und Psychiatrie riskieren, weil dann die Gefahr besteht, dass man gegen seinen Willen fetsgehalten wird und dann nutzt auch die oben beschriebene Patientenverfügung nebst Vorsorgevollmacht nichts mehr!
 

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